Erstgespräch & Dauer
Dieses darf als Orientierungshilfe verstanden werden. Es gilt zu klären, ob Psychotherapie bei Ihrer Problematik indiziert ist und ob eine Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist.
Die Dauer der Psychotherapie soll so kurz wie möglich, jedoch solange wie notwendig sein.
Paartherapie
Einzeltherapie
Einzeltherapeutisch arbeite ich mit:
affektive Störungen
Depression, Manie
Persönlichkeitsstörungen
psychotische Störungen
Sexualstörungen und Partnerprobleme
Angststörungen
plötzliche Panikattacken, Agoraphobie,
spezifische Phobien, soziale Ängste, Zwänge,
Hypochondrie, Belastung, Trauma, generalisierte
Angststörung
psychosomatischen Erkrankungen
somatopsychischen Erkrankungen
Schlafstörungen
Suchterkrankungen
chronische Schmerzen
Probleme mit der eigenen Persönlichkeit und im
sozialen Umfeld, persönliche Krisen,
Persönlichkeitsentwicklung
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der absoluten Verschwiegenheitspflicht gemäß den Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes
(PTG BGBl. Nr. 361/1990 § 15.)
Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.