Erstgespräch & Dauer

Dieses darf als Orientierungshilfe verstanden werden. Es gilt zu klären, ob Psychotherapie bei Ihrer Problematik indiziert ist und ob eine Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist.

Die Dauer der Psychotherapie soll so kurz wie möglich, jedoch solange wie notwendig sein.


Paartherapie


Einzeltherapie

Einzeltherapeutisch arbeite ich mit:

  • affektive Störungen

Depression, Manie


  • Persönlichkeitsstörungen


  • psychotische Störungen


  • Sexualstörungen und Partnerprobleme


  • Angststörungen

plötzliche Panikattacken, Agoraphobie,

spezifische Phobien, soziale Ängste, Zwänge,
Hypochondrie, Belastung, Trauma,
generalisierte

Angststörung


  • psychosomatischen Erkrankungen


  • somatopsychischen Erkrankungen


  • Schlafstörungen


  • Suchterkrankungen


  • chronische Schmerzen


  • Probleme mit der eigenen Persönlichkeit und im
    sozialen Umfeld, persönliche Krisen,
    Persönlichkeitsentwicklung

VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der absoluten Verschwiegenheitspflicht gemäß den Bestimmungen des Psychotherapiegesetzes
(PTG BGBl. Nr. 361/1990 § 15.)

Gespräche werden absolut vertraulich behandelt.